EU-Verpackungsverordnung
Die PPWR kommt.
Ab 12. August 2026 verbindlich.
Die Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR), Verordnung (EU) 2025/40, ersetzt die bisherige EU-Verpackungsrichtlinie und gilt als Verordnung unmittelbar in allen Mitgliedstaaten – ohne nationales Umsetzungsgesetz. Der Großteil der Pflichten ist ab dem 12. August 2026 anzuwenden.
Stichtag
12.08.2026
Die PPWR gilt bereits.
Hintergrund
Was ist die PPWR?
Mit der PPWR reagiert die EU auf stetig wachsende Verpackungsabfallmengen. Ziel ist es, Verpackungen zu reduzieren, ihre Wiederverwendung zu fördern und dafür zu sorgen, dass nahezu alle Verpackungen bis 2030 recyclingfähig und bis 2035 tatsächlich im großen Maßstab recycelt werden. Anders als die bisherige Richtlinie 94/62/EG ist die PPWR eine Verordnung – sie gilt also unmittelbar und einheitlich in allen EU-Mitgliedstaaten.
Wer ist betroffen?
Nahezu jedes Unternehmen mit Verpackungen.
Betroffen sind Hersteller und Importeure von Verpackungen und verpackten Produkten, Vertreiber und Händler – einschließlich Online-Handel – sowie Betreiber von Rücknahme- und Pfandsystemen. Wer Waren in der EU in Verkehr bringt oder versendet, sollte die eigenen Verpackungen frühzeitig auf PPWR-Konformität prüfen.
Zeitplan
Die wichtigsten Fristen im Überblick.
Die PPWR (Verordnung (EU) 2025/40) tritt in Kraft.
Kernpflichten gelten: u. a. grundlegende Designanforderungen, Beschränkungen für PFAS in Lebensmittelkontakt-Verpackungen sowie erste Kennzeichnungsvorgaben.
Harmonisierte Kennzeichnung zur Recyclingfähigkeit und Mülltrennung (vorbehaltlich der zugehörigen Durchführungsrechtsakte).
Pfand- und Rücknahmesysteme für Einweg-Getränkeflaschen und -Dosen mit hoher Sammelquote, sofern nicht bereits gleichwertige nationale Systeme bestehen.
Verpackungen müssen recyclingfähig „im großen Maßstab“ sein, Mindestanteile an Rezyklat in Kunststoffverpackungen, maximale Leerraumquote von 50 % bei Transport- und Versandverpackungen, Einschränkungen für bestimmte Einwegverpackungen.
Verpackungen müssen tatsächlich „im großen Maßstab“ recycelt werden („recycled at scale“).
Kernanforderungen
Worauf es bei der PPWR ankommt.
Recyclingfähigkeit
Verpackungen müssen so gestaltet sein, dass sie in bestehenden Sammel- und Recyclingprozessen erfasst werden können.
Rezyklateinsatz
Für Kunststoffverpackungen gelten ab 2030 verbindliche Mindestanteile an Post-Consumer-Rezyklat.
Verpackungsminimierung
Leerraum in Transport- und Versandverpackungen wird auf maximal 50 % begrenzt – unnötig große Kartons werden unzulässig.
Kennzeichnung
Ein EU-weit harmonisiertes Label soll Verbraucherinnen und Verbrauchern die korrekte Entsorgung erleichtern.
Stoffbeschränkungen
PFAS werden in Lebensmittelkontakt-Verpackungen ab bestimmten Grenzwerten verboten.
Pfandsysteme
Für Einweg-Getränkeverpackungen aus Kunststoff und Metall sind hohe Sammelquoten über Pfandsysteme vorgesehen.
Vorbereitet auf die PPWR
Unsere Verpackungen sind schon heute auf die PPWR ausgelegt.
Technische Datenblätter mit Angaben zu Material, Rezyklatanteil und Recyclingfähigkeit – zum Ausdrucken oder als PDF.
Zu den DatenblätternHinweis: Diese Seite bietet eine allgemeine Orientierung zur PPWR (Verordnung (EU) 2025/40) und ersetzt keine Rechtsberatung. Einzelne Fristen hängen von noch zu veröffentlichenden Durchführungs- und delegierten Rechtsakten der EU-Kommission ab. Maßgeblich ist stets der amtliche Verordnungstext im Amtsblatt der Europäischen Union. Für eine rechtliche Einschätzung Ihrer konkreten Situation empfehlen wir eine fachkundige Beratung.