EU-Verpackungsverordnung (PPWR)
Ab 12. August 2026
gilt die neue Verpackungsverordnung.
Die PPWR verändert, welche Verpackungen erlaubt sind, wie viel Rezyklat sie enthalten müssen und wie sie gekennzeichnet werden. Wir erklären, was auf Ihr Unternehmen zukommt – und liefern PPWR-konforme Verpackungsprodukte mit technischem Datenblatt.
✓ Verordnung (EU) 2025/40PPWR · Auf einen Blick
- Regelung
- Verordnung (EU) 2025/40
- Anwendbar ab
- 12. August 2026
- Betrifft
- Hersteller, Vertreiber, Online-Handel
- Ziel bis 2030
- Verpackungen recyclingfähig im großen Maßstab
- Ziel bis 2035
- Verpackungen tatsächlich recycelt im großen Maßstab
Was sich ändert
Drei Dinge, die jetzt wichtig werden.
Recyclingfähigkeit
Verpackungen müssen so gestaltet sein, dass sie im großen Maßstab recycelt werden können – ab 2030 verpflichtend.
Verpackungsminimierung
Der Leerraum in Transport- und Versandverpackungen wird auf maximal 50 % begrenzt.
Rezyklatpflicht
Kunststoffverpackungen benötigen ab 2030 verbindliche Mindestanteile an Post-Consumer-Rezyklat.
Sortiment
Verpackungsprodukte mit Datenblatt.
Material, Rezyklatanteil und Recyclingfähigkeit auf einen Blick – zum Ausdrucken oder als PDF-Download.
Faltkarton, zweiwellig, C-Welle
Stabiler Standardkarton für den Versand mittelschwerer Güter, aus überwiegend recyceltem Wellpappenmaterial.
Datenblatt ansehen →Papierpolster, geknüllt
Plastikfreies Füll- und Polstermaterial aus Recyclingpapier für den Schutz empfindlicher Ware.
Datenblatt ansehen →Papierklebeband, plastikfrei
Selbstklebendes Papierband auf Kautschukbasis, bedruckbar, ohne Kunststoffträger.
Datenblatt ansehen →Palettenhaube, recycelt LDPE
Stretchhaube aus Post-Consumer-Rezyklat für den sicheren Transport von Palettenladungen.
Datenblatt ansehen →Häufige Fragen
Gut zu wissen.
Individuelle Beratung